Benedictus
Pauli

* 07.03.1490 Jüterborg
+ 03.04.1552 Wittenberg
Anna
Roth
* ?
+ 21.08.1547 Wittenberg

Johannes
Pauli

Jurist, Ratsmitglied (1574), Stadtkämmerer, Kirchenvorsteher, Stadt-Richter und Bürgermester zu Wittenberg (1587)

* 1546 Wittenberg
+ 20.03.1616 Wittenberg


1. Kinder mit: Catharina verw. Mässigk (+ 11.10.1576 Wittenberg (an der Pest)) (oo 1568):

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2. Kinder mit: Margaretha von Zülsdorff / von Zülsdorf (oo 1578):

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Quellen:
Paul Gottlieb Kettner (1734): Historische Nachricht Von dem Raths-Collegio Der Chur-Stadt Wittenberg ...: "LV Johann P auli ein Sohn des oben gemelten Burgemeisters BenediétiPauli ist gebohren zu Wittenberg an 1546 hat aber seine Mutter daer ein Jahr alt und seinen Vater da er 6 Jahr alt gewesen verlohren und ist also zeitig zu einer Vater und Mutterlosen Wayse worden Doch hat ihm GOtttreue und redliche Vormünder bescheeret die sich seiner ehrlich angenommen und ihn nicht nur allhierin die Stadt Schule gehen lassen sondern ihm auch hernach eine Stelle in der FürstenSchule zu Meissen verschaffet und ihn also in seinem Studieren mit aller möglichen Sorgfaltsecundiret In Meissen hat er von der soliden und fidelen Information des berühmten GeorgiiFabriciidermassen profitiret daß er gar bald mit Ntzen die Academie besuchen und in seine Vater Stadt Wittenberg zurückkehren konte Auf dieser Universitaet hat er dem Studio Juris mit solchem Fleißobgelegen daß er hernach seinem Vaterlandeinunterschiedenen Aemtern nützliche und ersprießliche Diensteleisten konte Erstlich ist er an 574 in das Raths Collegium aufgenommen worden und hat die ihm aufgetragene Cämmerey auch das Akirchen Vorsteher und Stadt Richter Amt verwaltet bis er endlich a 1587 zur Burgemeister Würde erhoben worden in welcher letztern er in die 29 Jahr gelebet und seinem Burgemeister Amt mit grossem Ruhm vorgestanden Unter denen besondern Umständen welche in der Zeit seines Regiments vorgefallen ist wol dieses eines mit von den remar[52/52]quabelsten da ihn eben die Reihe getroffen daß er den Wittenbergschen Calvinisch gesinnten Superintendenten Urbanum Pierium a 192 in Arrest führen müssen dergleichen seltsamer Casus vielleicht sonst in Wittenberg nicht passiret seyn mag Es war zwar der Befehl vom Hofe an seinen Collegen den Burgemeister Samuel Seelfischen der eben damahls Cousulregens war gerichtet und ihm diese Commission aufÄ worden aber weil dieser eine Unpäßlichkeit vorschützte so traf ie Reihe wie gedacht uusern Pauli wie ich die vornehmsten Umstände davon aus Frimelii Witteberga p 86 & seqq anführen will Als den 12 Nov 1592 der Churfürstl Befehlig an den regierenden Burgemeister Är Sam Seelfisch Inhalts D Pierium Superintendenten zu gefänglicher Hafft zu bringen ankommen und derselbe damahls unverhoffte Leibes Schwachheit vorgewendet hat er die Execution Sr Burgemeisterin Joh Pauli und Sr UNJich Blumen aufgetragen da denn alsobald dieselbe Tacht weil man sich wegen der Calvinischen Studenten eines Aufruhrs müssen besorgen in der LEyl4o Bürger von welchen man gewus daß sie der Lutherischen Religioneyfrig zugethan mit ihren besten Gewehren aufgebothen und dieselben an 3 Orthen um des Superintendenten Wohnung versteckt Als es mm begonnte ein wenig Tag zu werden ist Burgemeister Joh Pauli mit Michael Blumen und Baltzer Eberhardt StadtSchreiber vor des Superint 25ehausung gangen und angeklopft haben zu Pierio begehret welcher als er zu ihnen heraus kommen aber noch nicht recht in Kleidern angethan gewesen sie empfangen und gesagt Wannenher so früh Darauf der Burgemeister sich entschuldiget es wäre ihnen vom Churfürstlichen Hofe anbefohlen worden daß sie ihm solten alsobald Ä Befehl insinuiren welchem er würde wissen gebührliche Folge zu leisten und hat der Stadt Schreiber ihm den Befehlig vorgelesen worauf Pierius angefangen zu exposuliren und gesagt Eyes würde nicht also gehen er würde auch erst müssen gehöret werden Darauf wieder hineingegangen zum Fenster ausgesehen und abermahl Ä hinauskommen und wiederum zum Fenster hinaus gesehen ohne Zweifel in Willens ob er jemand von Studenten könte sehen dieselben zu [53/54] er Pierium urgiret er solte fortmachen und mit ihnen gehen es leide die Sache keinen Verzug dem Befehlig müste allerdings nachgeles bet werden wo nicht so müsten sie auf andere Mittel bedacht seyn Als Pierius den Ernst gesehen hat er seinen Hoantel genommen und ist mit ihnen gegangen Da sie ihn denn auf das Schloß geführet und dem Hauptmann überantwortet welcher ihn auch angenommen und in einem Gefängnüß über dem Thore auf dem viereckigten Thurm verwahren lassen Soweit Frimelius Unser Pauli hat hernach noch eine ziemliche Zeit seinem Burgemeister Amte vorgestanden bis er endlicha 166 zur Betrübnißaller redlich gesinnten Wittenberger estorben ist Bald Conc fun auf demselben Und ist insonderheit diees 1616te Jahr und die 3 vorhergehenden Jahre der Stadt Wittenberg vornehmlich aber dem Raths Stuhle sehr fatal gewesen indem es in 4 Jahren 6 graue Häupter und venerable Männer hinter einander verlohren nemlich 3 alte Stadt Richter und 3 alte Burgemeister Die 3 Stadt Richter sind gewesen Andreas Gera gest 1612 Andreas Blume gest 1613 Andr Rühel gest 1614 Die 3 Burgemeister sind Sam Seelfisch Joh Krause und unser Pauli welcher wie gedacht an 1616 sein Leben beschlossen hat Ehe er aber noch seinen Geist aufgegeben hat er vorher das Armuthwohlbedacht und zu deren Verpflegung ein Capital von Ioo Fl an den GOttes Kasten vermacht vid Wittenb Waysenhaus Ordnung de an 17oI pl CI Von seiner Familie ist noch anzumercken daß er sich zweymahlverheyrathet das erste mahl a 1568 mit Fr Catharina George Masfigks gewesenen Stadt-Richters alhier hinterlassenen Wittwe die ihm aber a 1576 durch die Pest entrissen worden Zum andern mahl a 1578 mit Margaretha gebürtig aus dem alten Adelichen Geschlechte von Zülsdorff aus welchem Adelichen Geschlechte von vielen Jahren herunterschiedene Personen im Wittenbergischen Raths Stuhle gesessen Bald lc "


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