Justus
Mentzer

* 1535
+ 01.04.1584
oo 1565
seit 1568 Salinenaufseher in Allendorf a.d. Werra
Margarethe
Zahn

* 01.04.1540 Allendorf an der Werra
+ ?

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Balthasar
Mentzer

Professor der Theologie in Marburg

* 27.02.1565 Allendorf/Werra
+ 06.01.1627 Marburg

1. Kinder mit Juliane Wolff von Todenwart (* 1568 + 13.05.1592 Kirtorf), Kammermagd bei der Landgräfin von Hessen [WEITER BEI HEIDERMANNS] (oo 23.12.1589):

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2. Kinder mit Margarethe Orth (* 13.10.1578 Marburg/Lahn + 16.04.1601 Marburg/Lahn) [WEITER BEI ZIEMSSEN] [WEITER BEI GSCHNEIDINGER] [WEITER BEI HEIDERMANNS] (oo 19.05.1595 Kirtorf):

Anna Julia / Juliane
Mentzer
* 30.12.1596 Marburg
+ 04.06.1608 Giessen
Gertrud
Mentzer

* 18.12.1597 Marburg
+ 17.01.1667 WolfenbÜttel
Hedwig
Mentzer

* 09.08.1599 Marburg
+ 11.11.1654 Gießen
Johannes
Mentzer
* 11.04.1601 (12.04.?) Marburg
+ 02.07.1601 Marburg
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3. Kinder mit: Elisabeth Strupp (1576-1657) (oo 18.08.1603 Darmstadt):

Margaretha
Mentzer

* 04.10.1604 Marburg
+ ca. 1639
Elisabeth Anna
Mentzer
* 06.08.1606 Giessen
+ 02.12.1613
Ludwig
Mentzer

˜ 29.03.1608 Gießen
+ 26.07.1673 Gießen
Johann Georg
Mentzer
* 12.12.1609 Giessen
+ 01.12.1613
Justine Eleonore
Mentzer

* 11.05.1612 Giessen (19.5.?)
+ 30.01.1669 Lübeck
Balthasar II.
Mentzer

* 11.05.1614 Gießen
+ 28.07.1679 Darmstadt
Quellen:
- ...
- Mitteilung Hans Hermann Rautenberg
- Stammbaum Dufner
- Kins Forchhammer-Homepagefür Daten des Vaters und Tochter Hedwig
- Mitteilung Michael Geisler, 03/2005
- Biographie auf LATEIN beim Camena-Projekt
- Sein Eintrag bei Ackermännchen.de
- Ziemssen-Genealogie: Kinder Anna Julia, Johannes, Gertrud und alle Nachfahren von Gertrud...
- Bei den Mormonen finden sich drei Datenblätter ( eins, zwei, drei), die das genaue Hochzeitsdatum sowie ein Geburtsdatum für die Ehefrau angeben.
Mormonendateien, ggf. eines Tages anzuschauen:
- Film Number: 178075 / Page Number: ? / Reference Number: 4098
- Film Number: 177900 / Page Number: 454 / Reference number: 17891
- Film Number: 178013 / Page Number: 1015 / Reference number: 31524
- Weiteres Bildnis bei der Uni Mannheim - Biographisch-bibliographisches Kirchenlexikon im Internet:Band V (1993) Spalten 1273-1285 Autor: Theodor Mahlmann:
......"MENTZER, Balthasar I., * 27.2. 1565 in (Bad Sooden-)Allendorf, + 6.1. 1627 in Marburg, der bedeutendste Theologe der lutherischen Orthodoxie im ersten Viertel des 17. Jhs. - M., Sohn des Sodenmeisters Justus M. und seiner Ehefrau Margarethe, Tochter des Allendorfer Ratsherrn Johannes Zahn, Enkel von Lorenz M., Bedienstetem (�officialis�) Landgraf Philipp des Großmütigen, besuchte nach der Allendorfer seit August 1577 die Hersfelder Schule und wurde im April 1583 an der Universität Marburg immatrikuliert, wo er am 27.6.1584 den Baccalaureus-, am 17.12. 1584 den Magistergrad erwarb. Auf Vorschlag seines Lehrers Daniel Arcularius (1540?-1596) wurde er landgräflicher Stipendiat und war vom 1.4. 1585 bis Ende 1588 Stipendiatenmajor (Repetent der Stipendiatenanstalt).
......Im Februar 1589 wurde der erkennbar wissenschaftlich hochbegabte M. gegen seinen Willen von Landgraf Ludwig IV. als Nachfolger von Heinrich Leuchter auf die namhafte Pfarrstelle Kirtorf gesetzt. Hier verfaßte er den zweibändigen sog. "Anti-Sadeel", eine Auseinandersetzung mit der inzwischen theoretisch weit entwickelten reformierten Christologie und Abendmahlslehre, der 1593/94 in Wittenberg mit Vorreden von ägidius Hunnius von M.s Freund Johannes Schröder (1572-1621) unerlaubt veröffentlicht wurde. Der so ungewollt zu Ruhm Gelangte wurde Mitte August 1596 als Nachfolger von Arcularius zum Theologie-Professor und Stipendiatenephorus in Marburg berufen. Jedoch erst auf dringendes Zureden von Johannes Winckelmann (1551-1626), der ihm androhte, ihn im Weigerungsfalle im Jüngsten Gericht zu verklagen, nahm er den Ruf an. Am 3.10.1596 hielt er seine Antrittsvorlesung; den Dr. theol. erwarb er (wie meist üblich) erst danach am 14.12.1600. 1604 war er Rektor. Berufungen in kirchenleitende ämter nach Frankfurt, Schaumburg-Lippe und 1604 nach Braunschweig sowie auf Professuren in Rostock (als Nachfolger von Chytraeus) und Jena (1603) lehnte er ab. Auch der dreimaligen Berufung nach Helmstedt (1604, 1605 und 1607) folgte er nicht. (Deren Annahme hätte die verhängnisvolle Wirkung Calixts im Luthertum verhindern können: schon 1620 deckte M. in einem Brief an seinen Schwiegersohn Heinrich Wiedeburg, 1617-1648 Generalsuperintendent von Braunschweig-Wolfenbüttel, scharfsinnig Calixts `synkretistische' Tendenzen auf.) Ihm sei, sagt M. 1607, sein "mühselig officium zu Marpurg lieber gewesen, und bin ich gern daselbst verblieben, meinem lieben Vatterlandt nach vermögen zu dienen". 1605 unternahm er, von seinem Schüler Johann Gerhard begleitet, eine Reise, die bis nach Stuttgart, Tübingen und Straßburg führte. - M.s Aufstieg zu dem einflußreichsten, freilich auch umstrittenen lutherischen Theologen des frühen 17. Jh.s hängt eng zusammen mit der dramatischen Entwicklung der Politik in Hessen seit dem Regierungsantritt Landgraf Moritz des Gelehrten in Niederhessen (Kassel) 1592 und, infolge des Todes Ludwig IV., 1604 in Oberhessen (Marburg). Der entschieden reformierte Moritz, in überschätzung seiner politischen Möglichkeiten und entgegen Ludwigs Testament zur "puriori ecclesiarum reformatarum reformationi" entschlossen, konfrontierte seit dem 16.6. 1605 auf dem Amtswege M. sowie seinen Kollegen Winckelmann, ferner den Marburger Superintendenten Heinrich Leuchter und den Diakonus (Unterpfarrer) Konrad Dieterich mit drei "Verbesserungspunkten" zur Christologie, zum Dekalog und zum Abendmahl. Dies implizierte das Verbot öffentlicher Erörterung zweier für den Gegensatz der Lutheraner und Reformierten zentraler Lehren. Nach einer Vorladung auf das Marburger Schloß lehnten die vier Theologen am 11.7.1605 diese Forderung unter Hinweis auf ihre Rechtsverpflichtung und Gewissensbindung ab und wurden daraufhin am 22.7. amtsenthoben. Den Zeitgenossen prägte sich das so ein, daß "sie lieber vom Amte als vom Glauben fallen wollten (officio cadere quam fide maluerunt": Johannes Clüver, Historiarum totius mundi epitome ..., Leiden 16332, 760). Die Einführung der "Verbesserungspunkte" zusammen mit einem Bildersturm riefen in Marburg tumultuarischen Widerstand der Bevölkerung hervor. Obwohl die vier damit nichts zu tun hatten, flohen sie - Winckelmann, Leuchter und Dieterich am 6.8., M. am 10.8. 1605 - nach Gießen und stellten sich unter den Schutz Landgraf Ludwig V. von Darmstadt (regierte seit 1596), den dieser, in kluger Erkenntnis seines politischen Vorteils wie aus persönlicher überzeugung, ihnen schon vorher durch den Darmstädter Superintendenten Johannes Angelus (1542-1608) und den Gießener Superintendenten Jeremias Vietor (1556-1609) angeboten hatte. Auf diese beiden Geistlichen geht auch der Vorschlag vom 29.7. bzw. 1.8. 1605 zurück, mit den bisher für Marburg bestimmten Einkünften in Gießen eine neue Universität zu gründen. Mit dem Gutachten vom 19.8. und dem Entwurf vom 2.9. 1605 wurde der meinungs- oder federführende M. ihr eigentlicher Organisator. Vorläufig wurde am 10.10. 1605 ein "Gymnasium illustre" mit angeschlossenem "Paedagogium trilingue" gegründet; nach endlicher Erlangung des kaiserlichen Privilegs am 7.10. 1607 die Unversität eröffnet. Winckelmann und M. waren ihre ersten Theologie-Professoren, Dieterich wurde Professor der Ethik und Rektor des Pädagogiums. M., der zum engsten und vertrauten Berater seines Landesherrn aufstieg, gelang es dank seines Spürsinns, mit Geschick und Energie ("vir expeditivus" nennt ihn Herdenius) hervorragende Gelehrte aller Fakultäten nach Gießen zu ziehen, so den Juristen Gottfried Antonii (1571-1618), die Mediziner Gregor Horst (1578-1636) und Ludwig Jungermann (1572-1653), die Philosophen Christoph Helwig (M. förderte zeitweise zusammen mit Joachim Jungius Helwigs Versuche, die Unterrichtsreform Wolfgang Ratkes in Gießen einzuführen), Kaspar Finck (1578-1631; seit 1616 Generalsuperintendent und Professor in Coburg) und Christoph Scheibler (1589-1653; 1624 Superintendent in Dortmund), die Theologen Heinrich Eckhard (1580-1624; seit 1610 Superintendent in Sachsen-Altenburg), Johannes Gisenius und Justus Feurborn. Gießen, bewußt dazu bestimmt, Marburg und Herborn "Abbruch" zu tun, zog damit Lutheraner von nah und fern zu Hunderten an und erreichte bald gleichen Rang mit den älteren Universitäten des Luthertums. M.s engste und begabteste Schüler, Johann Gerhard und Balthasar Meisner, wurden Professoren in Jena (1617) bzw. Wittenberg (1611); Johann Konrad Dannhauer übertrug seit 1628 (Professor 1633) M.s Theologie nach Straßburg, das er damit von der vorherigen Beziehung zu Tübingen nachhaltig abkehrte. Die sieben Bände Gießener Disputationen von 1607 bis 1620 dokumentierten aktuell den Stand der sich lebhaft und produktiv entwickelnden theologischen Diskussion. Der achte Band erschien 1624 wieder in Marburg. Denn nachdem durch das Reichshofratsurteil vom 22.3.1623 ganz Oberhessen Darmstadt zugesprochen war und Ludwig V. am 17.3.1624 Marburg besetzt hatte, wurde die Universität Marburg am 24.5.1624 lutherisch restauriert und damit zusammen Gießen suspendiert. M. wurde erster Rektor und am 24.3.1626 "in geheim" von Ludwig V. mit der Abfassung der neuen Hochschulgesetzgebung beauftragt, konnte diese aber, schon seit Jahren schwerkrank, nicht mehr vollenden (sie blieb, da 1650 die lutherische Universität Gießen wiederhergestellt wurde, dort bis 1879 gültig). Denkmal dieser Wiederherstellung des Luthertums in Oberhessen ist der, anstelle des dem Bildersturm 1605 zum Opfer gefallenen mittelalterlichen, von Ludwig V. in seinem Todesjahr 1626 neuerrichtete Altar der Stadtpfarrkirche St. Marien, dessen von den Gießener Künstlern Adam und Philipp Franck ausgeführtes Bildprogramm nur aufgrund der Christologie M.s verstanden werden kann. - M.s eminente, dem "Weltberümbtem Theologo" schon von Zeitgenossen oft zuerkannte Bedeutung für das orthodoxe Luthertum zeigt sich durch seine fast zeitgleich mit ihm wirkenden, schon genannten Schüler: Schröder, Gerhard und Meisner. Sie wird sichtbar am Widerstand seines großen Tübinger Kontrahenten Theodor Thumm (1586-1630). Und sie spiegelt sich in den 49 den Leichenreden angefügten Epicedien (gedichteten Nachrufen), in denen seiner, wie in der Jenaer Rede von Johannes Himmel (1581-1642), oft zusammen mit den fast gleichzeitig verstorbenen Theologen Winckelmann (3.8. 1626), Meisner (29.12.1626) und Friedrich Balduin (17.11. 1575-1.5. 1627) gedacht wird. Diese Bedeutung blieb auch in der folgenden Generation, bei Johannes Hülsemann, bei dem schon genannten Dannhauer und in Hessen bei Feurborn und Peter Haberkorn, erhalten. Denn M.s Sohn schrieb in der Vorrede zu den Werken seines Vaters, daß "in den Erörterungen der jüngeren Theologen kaum etwas ... einzigartig der Beachtung Wertes vorkäme, wovon nicht leuchtende Spuren in diesen Schriften vorliegen".
- Das betrifft erstens die Lehre von der Heiligen Schrift als Wort Gottes, für die M. als erster 1600 die schulbildende, eine Rangfolge angebende Unterscheidung des "inneren Zeugnisses" des "Heiligen Geistes" (der Selbstbezeugung Gottes mittels der Schrift an den Glaubenden), der "inneren Kriterien" (des Sachgewichtes der Schriftaussagen selbst) und der "äußeren Zeugnisse" (der Bestätigung durch die Kirche) einführte. - Das betrifft zweitens die Methode der Theologie, welche M. 1610 als erster Lutheraner "in analytischer Ordnung" behandelte, d.h. so, daß zuerst Gott als Heilsziel, dann der Mensch als Heilsgegenstand, dann die Heilsmittel, die den Sünder wieder zur Gottesgemeinschaft bringen, erörtert werden. Der Rezeption der Metaphysik des Neuaristotelismus gerade bei seinen Schülern stand M. zurückhaltend gegenüber, ließ ihre lebhafte Entwicklung auch in Gießen aber zu. - Das betrifft drittens die Christologie. M. ging von der allgemein akzeptierten Auffassung aus, das z.B. Mt. 18,20 bezeugte und geglaubte Dasein Jesu Christi im Gottesdienst der Kirche als wirksame Gegenwart (de actuali praesentia; praesentiam activam) zu verstehen. Neu war seine Behauptung, in der Ausdrucksweise der Bibel (stilo Biblico) seien Gegenwart und Wirksamkeit als nicht nur real, sondern sogar logisch identisch zu verstehen (praesentiam ... definit per actionem), sodaß jene nichts anderes sei als diese (praesentia est operatio; imo non est nisi operatio); woraus folgte, daß sie sich überhaupt nicht unterscheiden (plane non differre) ließen. Die so verstandene Wirksamkeit Jesu Christi leitete M. aus der Allmacht und Güte verbunden mit der Willensfreiheit Gottes ab, woran Jesus kraft seiner Personeinheit mit Gott teilnimmt. Folglich seien die konkreten Formen dieses Wirkens ausschließlich den tatsächlichen (in der Schrift bezeugten) Willensäußerungen zu entnehmen: danach wirkt Gott dreifach, in der Welt, Kirche und Ewigkeit (seinem Macht-, Gnaden- und Herrlichkeitsreich). Und daher müsse die `Entäußerung' von Phil. 2,7 "ex definitione" als Machtverzicht im Sinne zeitweiser, vorübergehender Nichtteilnahme des irdischen Christus an der Weltregierung Gottes verstanden werden. - M. vermied damit den reformierten Einwand, daß sonst kraft der Personeinheit mit Gott gleichzeitig, nämlich für den Anfang des Daseins Jesu Christi, zwei unverträgliche Aussagen über den Menschen Jesus gemacht würden: Partikular- und Allgegenwart für diesen schon damals behauptet werden müßten. Andererseits, hielt er den Reformierten entgegen, setze die - unbestrittene - Aussage, daß der Mensch Christus jetzt im Reich der Macht (in der Welt) wie der Gnade (in der Kirche) wie Gott wirkt, zumindest seine Gegenwart voraus, kann doch Handeln, wie ebenfalls allgemein zugestanden, ohne Gegenwart des Handelnden überhaupt nicht gedacht werden (agit, ergo adest). Um wie viel mehr dann nicht, wenn Gegenwart theologisch (anders als philosophisch) überhaupt nur als Handeln, nie nur als Gegenwart und nichts weiter, konzipiert werden könne: Gott als "untätigen Zuschauer" gibt es nicht und kraft der Personeinheit mit Gott jetzt und für immer auch keinen (in Himmelsferne) abwesenden Menschen Christus. Dessen Gegenwart könne also mit der Ausgangsdefinition M.s auch von den Reformierten nicht (mehr) bestritten werden.
- Obwohl zur Widerlegung der Reformierten entwickelt und bestimmt, rief M.s, schon 1605 als"Neuheit" erkannte, aber erst seit 1614 in dieser Form vorgetragene Theorie zuerst 1616 in Gießen öffentlichen Widerspruch hervor: es gehöre schon zum Wesen Gottes an sich, nämlich seiner Unbegrenztheit, und komme kraft der Personeinheit mit Gott somit auch Jesus von Anfang an zu, seinen Geschöpfen wenigstens gegenwärtig zu sein. Und der Begriff des Handelns setze notwendig eine damit zwar verbundene, aber zwingend für sich konzipierbare Gegenwart voraus (actio ... cum ... praesentia conjuncta ... illam praerequirit; id quod ipsa ratio evincit). In der sich entwickelnden, nur fakultätsinternen Auseinandersetzung wurden M. und sein Schwiegersohn Feurborn isoliert. Auf einer Reise M.s im Herbst 1616 nach Thüringen und Sachsen zeigte sich jedoch, daß die Theologen der zentralen lutherischen Universitäten Jena, Wittenberg und Leipzig seiner Theorie zustimmten (obwohl es auch hier nicht an Widerspruch fehlte). In Gießen gelang es, durch Eingreifen des Landgrafen und Vermittlung Leuchters im Darmstädter Rezeß vom 20.1.1617 die Differenz so auszugleichen, "1. daß die Gegenwart Gottes und Christi ... bei den Kreaturen in sich begreife sowohl die ... Gegenwart ... selbst als auch die Operation; 2. daß solche beide Stücke in der Gegenwart nicht zu trennen oder voneinander geschieden seien; 3. und daß daher irrig und verwerflich sei, so jemand wollte sagen, Gott oder Christus wäre irgends [irgendwo] ... müßig, das ist ohne Wirkung; 4. desgleichen ..., da man sagen würde, Gott oder ... Jesus Christus hätte zwar ... seine Wirkung, aber ohne alle ... wesentliche Gegenwärtigkeit; 5. ebenso [die Achillesferse von M.s Theorie berührend!], daß die persönliche Vereinigung der beiden Naturen in Christo nicht sei eine actio [Handlung], sondern ... die allerinnerste Einwohnung des Wortes in seinem eigenen Fleisch; 6. wie auch letztlich ..., daß die eingefallene Frage von der genauen Beschreibung der Allgegenwart ... mehr scholastisch als theologisch sei ..., also ... im übrigen dem Glauben und Inhalt göttlichen Worts dem Sinne nach durchaus nichts benehme�. - Die Kontroverse verschwand aber seit 1618 aus Gießen nur, weil M.s Lehrweise nach dem Tode Helwigs (10.9. 1617) und der Wegberufung von Gisenius nach Straßburg (1618) aufgrund der Verträglichkeit Winckelmanns hier keine offenen Gegner mehr besaß. - Aus der Gießener Kontroverse entwickelte sich die mit der Tübinger theologischen Fakultät, weil M. sich guten Glaubens seit dem 7.11. 1616 brieflich auch um deren Zustimmung bemühte. Die Tübinger aber fanden in M.s Theorie eben die Schwierigkeiten, die in Gießen schon gesehen, aber noch untergeordnet geblieben waren, und teilten M. diese erstmals am 1.9.1619 mit. Vier Behauptungen waren es, die Theodor Thumm und seine Kollegen aus M.s äußerungen zutreffend herausanalysierten und unter denen die frühere Differenz nur an letzter Stelle auftritt: "1. daß die Annahme [des Menschseins durch Gott] nämlich oder die Personeinheit [nur] ein entfernter Grund der Allgegenwart des Fleisches [Menschen] Christi sei; 2. die Verheißung dagegen der eigentliche und nächste Grund ... der Gegenwart als solcher sei; 3. daß die Allgegenwart des Fleisches [Menschen] Christi nicht zum Stande der Erniedrigung, sondern nur der Erhöhung gehöre; 4. schließlich, daß die Allgegenwart als unmittelbare Folge der Unbegrenztheit Gottes ... nicht durch Anwesenheit, sondern durch Wirkung zu definieren sei." Die Kontroverse über diese vier Probleme hielt bis in die Mitte der 20er Jahre an. - Sie verlief deswegen so heftig, weil M.s Position als Resultat der christologischen Theorie von ägidius Hunnius, M.s Lehrer, verstanden werden konnte, der seinerseits die Theorie von Chemnitz und die damit eng verwandte seiner Lehrer Andreä und Heerbrand weiterbildete. Die Tübinger erkannten, daß die hier erreichte Theorie der Personeinheit als einer Binnenbeziehung Jesu und Gottes (praesentia intima), noch ohne Außenbeziehung (unio personalis non est omnipraesentia) zur Welt (praesentia extima), bei M. zurückgebildet war zu einer bloßen Virtual- oder Potentialgegenwart (vis et potentia divina adessendi), welche er mit der von Melanchthon gelehrten Willensgegenwart (praesentia voluntaria) verband. Diesem Voluntarismus gegenüber griffen die Tübinger korrigierend sogar hinter ihre eigene Tradition zurück auf Brenz und seine Aneignung Luthers und vertraten einen Essentialismus, wonach mit dem unendlichen Wesen Gottes seine und kraft der Personeinheit Jesu (mächtige und tätige) Allgegenwart gesetzt ist (so interpretierten sie Luthers "wo Gott ist, da ist auch der Mensch"). Unter dem Machtverzicht von Phil. 2,7 verstanden die Tübinger damit keineswegs (wie ihnen zugeschrieben) einen optischen Schein (kenoosis als krypsis, occultatio = Kaschierung), sondern Jesu reales Aufgeben der Selbst-, nicht der (verborgenen) Welt-Bewahrung (vgl. Luther: "Er ist ein Kindlein worden klein, der alle Ding erhält allein"). - Die "Decisio Saxonica" von 1624, eine von Kurfürst Johann Georg I. schiedsrichterlich in Auftrag gegebene äußerung des vom kursächsischen Oberhofprediger Hoe von Hoenegg seit 1620 veranstalteten mitteldeutschen Theologenkonventes, akzeptierte erwartungsgemäß weithin M.s Lösungen und M. nahm umgekehrt diese Entscheidung sofort an. (1629 wurde sie im Hochschulgesetz für die theologische Fakultät verbindlich gemacht [Gundel 97 f.].) Da die Tübinger, nunmehr isoliert, mit guten Gründen an der Richtigkeit ihrer Position festhielten und auf ihrer "Gewissensfreiheit" bestanden, wird der Ausgang dieser Kontroverse gegen Ende der 20er Jahre zum ersten, freilich noch ungewollten Beispiel des Ertragens gegensätzlicher theologischer Theorien angesichts schwer lösbarer theologischer Probleme (von keineswegs nur historischer Bedeutung). - Dazu kommt, daß M.s, im Rahmen seiner Christologie konsequente, erstmalige übernahme der reformierten Lehre vom dreifachen Amt Jesu, verstanden als Sinn und Ziel seiner Personeinheit mit Gott, auch bei den Tübingern anerkannt und der Christologie integriert wurde. Danach ist Jesus als Prophet der Offenbarer Gottes, als Priester der Versöhner der Menschheit, als König der Herr der Kirche und der Welt. Die Differenz der Gießener und Tübinger erstreckte sich nur auf die Reichweite dieser Herrschaft in Zuordnung zu ihren beiden Stufen (status): der Erniedrigung und der Erhöhung (exinanitio und exaltatio). - M.s Werk geht, viertens, keineswegs etwa in der Schaffung dieser Theorien auf. Zwar verfaßte er keine Bibelkommentare und veröffentlichte, keine Predigten, mit Ausnahme seines (höchst erfolgreichen) Kommentars zum Augsburgischen Bekenntnis auch keine Lehrbücher, sondern bediente sich als ausgeprägter Problemdenker fast nur der Disputation und der Streitschrift. Himmel hob als Fortschritt gerade hervor, daß "...M. in unserem Jahrhundert als erster (unbeschadet aller anderen Theologen gesagt) eine gewandte und durchsichtige Methode Polemischer Theologie aufgezeigt und kraftvoll vorgeführt hat". Und doch gehören M.s katechismusartige deutsche Schriften (1610 und 1619) zugleich in die sich entwickelnde Literaturgattung der Glaubensvermittlung an Laien. Zur schon vorhandenen Erbauungsliteratur, jedenfalls soweit diese von Arndt repräsentiert wird, besteht gleichwohl eine Spannung. Der Briefwechsel dieser beiden damals einflußreichsten Theologen von 1620/21 zeigt, daß keiner den anderen für sich zu gewinnen vermag. M. bejahte die Frömmigkeitstheologie Arndts, sah aber nur zu deutlich Arndts unreflektierte Anleihen beim Neu-Spiritualismus seiner Zeit. Arndt aber steht, wiewohl er sich auf seine erwiesene Orthodoxie beruft, M.s präziser Reflexion theologischer Probleme völlig indifferent gegenüber. (Arndts Schule steigert dann schon bei Meldenius diese Praxis-Theorie-Distanz zur Polarisierung.) - M.s Wirkung erreichte unmittelbar nur die theologisch-wissenschaftliche Diskussion, mittelbar aber reichte sie durch seine Schüler über seine eigenen Werke hinaus. An erster Stelle sind hier Dieterichs "Institutiones catecheticae" (1613) zu nennen; diese aus Luthers Katechismus entwickelte Dogmatik war neben Leonhart Hutters "Compendium locorum theologicorum" (1610) und Nikolaus Hunnius' deutscher Laiendogmatik "Epitome credendorum" (1625) das verbreitetste, mehr als ein Jahrhundert überdauernde Lehrbuch des Glaubens. Spiegel dieser Glaubenslehre ist die Kunst, die ihrerseits Spiegel der Frömmigkeit ist: im Kircheninnenraum z.B. (s.o.) und Gesangbuch (Paul Gerhardts sachlich in Wittenberg gelerntes "sonst" [EKG 63,2] soll Gießisch, kann Tübingisch verstanden werden; vgl. zu Varianten ausgereift lutherischer Christologie weiter EKG 7,3. 30,5 [Berlin]. 49,1.3.4 [Königsberg]. 68,2-4! 69,3. 12, Zeile 1 [19. Jh.]. 14,5. 72,5 [20. Jh.]; solche neuerdings verstärkte Erforschung der Kulturwelt des Altprotestantismus ist ohne intensives Verstehen sowie Ernstnehmen der theologischen Theorie des 17. Jhs. auf Fehldeutungen vorprogrammiert). - Die zweimalige Aufgabe, die Universitäts- und Gymnasialpädagogik zu organisieren, hat M. überdies zu einem "der Väter der Organisation des höheren Schulwesens" (Diehl) in Hessen mit erheblicher Nachwirkung werden lassen. Werke: Bibliogr. bis 1600: VD 16, XIII, 1988, M 4668-4688; D.Balthasaris Mentzeri Senioris ... Opera Latina, ... procurante Balthasaro Mentzero D. (Senioris Filio) ..., Francofurti 1669 (2 Bde.); Propositiones de praecipuis ... christianae religionis capitibus ad disputandum in ... Academia Marpurgensi ... II, 1597, Nr. 22, III, 1602, Nr. 1-5, 9, 13-16, 22, IV, o.J., Nr. 3, 8, 9, 11, 14-17, V, 1626, Nr. 3, 4, 8, 10-14, 21, Appendix Gissensis Nr. 2-6, 13, 15, 16, 19, 21-23; Disputationes theologicae de praecipuis controversiis in Academia Giessena habitae, I, 1607, Nr. 2, 3, 7-10, 14, 15, Anhang, II, 1609, Nr. 1, 5, 6, 9, 14, III, 1610, Nr. 2, 6-8, 14, 18, IV, 1614, Nr. 1-3, 6-11, 15, VI, 1617, Nr. 3, 13-20, 25, VII, 1620, Nr. 2-7, 11, 12, 19-22; Christlicher ... Bericht von vier vornemen Stücken der christlichen Lehr, nemlich I. Von der Person und Ampt unsers Herrn und Heylandts Jesu Christi, II. Von der heiligen Tauffe, III. Von dem hochwürdigen Abentmal deß Herrn, IV. Von der Ewigen Gnadenwahl der Kinder Gottes zum ewigen Leben ..., Gießen 1610; Synopsis theologiae analytico ordine comprehensae, Gießen 1610 (verschollen; von Weber 1951, s.u., noch benutzt); Exegesis Augustanae Confessionis ..., Gießen 1613 (erweitert, mit neuer Vorrede, 1615; zuletzt 1704); Catholisches Handbüchlein ... (anonym, 1618?, verschollen) = Manuale catholicum seu breve compendium verae, antiquissimae et catholicae doctrinae. In quo praecipua christianae religionis capita ex solo Dei verbo perspicue explicantur. ... (anonym, o.O. 1619). Nach dem deutschen Text der Plöner Ausgabe von 1693: D. B. M.s Handbüchlein. Mit einer Einleitung hrsg. v. Georg Hoffmann, Göttingen 1938 (Bibliogr.: 12-16.27 f.30. Anonymität und Titel der lateinischen Fassung erklären sich aus der Bestimmung des Buches zur Mission in Venedig; die Anonymität verbunden mit dem Titel erklärt die verhältnismäßig geringe Verbreitung auch der deutschen Fassung); Von ahnstellung des paedagogii (1624): Monumenta Germaniae Paedagogica XXVII, 1903, 1-8; Statuta Academiae Marpurgensis deinde Gissensis de anno 1629 ..., hrsg. v. Hans Georg Gundel, Marburg 1982 (mit Porträt M.s von 1616); Brief vom 27.2.1605: Historiae ecclesiasticae saeculi ... 16. supplementum ... ex ... epistolis ad .... Marbachios ... constans ..., hrsg. v. Johannes Fecht, Frankfurt und Speier 1684, 800 f. (... novitate: De omnipraesentia ...); Brief an Heinrich Wiedeburg (1587-1648), Ehemann von Gertrud M. (1597-1667), vom 31.3.1620: Georg Calixt, Werke in Auswahl, hrsg. v. Inge Mager, II, Göttingen 1982, 51-53; Briefwechsel von M. und Arndt (11.7.1620 M. an A.; 23.10.1620 A. an M.; 28.1.1621 M. an A.): Warhafftiger ... und gründlicher Bericht von den vier Büchern vom Wahren Christentumb ... Johannis Arndten ..., hrsg. v. Melchior Breler, Lüneburg 1625, 60-70 (zum Briefwechsel M.s vgl.: Ernst Friedrich Neubauer, Kurtzes Verzeichniß aller Professorum Theologiae ... auf der Universität Gießen ..., Nr. 10: Heßisches Heb-Opfer..., Erstes Stück, Gießen 1734, 110 f.). Bibliograohien: Strieder VIII, 1788, 418-442 und IX, 1794, 422-429. Moderne Bibliogr. fehlt. Lit.: Acta Mentzeriana ... Habes hic ... veram historicam relationem de ortu et progressu controversiae ... inter Württenbergicos et nonnullos Hassiacos theologos ... adornatam a theologis Württenbergicis ..., Tübingen 1625; - Georg Herdenius (1575-1650, seit 1624 Superintendent in Marburg), Christliche Leichpredigt ... bey ... Leichbegängnus deß ... Herrn Balthasaris Mentzeri ..., welcher ... den 11. Januarii in der pfarrkirchen zu Marpurg ... bestattet worden ist [6-24; grundlegend] ... Sambt beygefügten Programmatibus [3-5.38-43], Oratione Parentali [44-83; von Meno Hanneken(1595-1671), Ehemann von Justine Eleonore M.(1612-1669); auch vor den Opera (s.o.) und bei Henning Witten, Memoriae theologorum ... renovatae, II, 1674, 223-264] und Epicediis [84-135; 3 aus Leipzig, 2 aus Wittenberg, 2 aus Jena, 4 aus Rostock, 15 aus Marburg, 4 aus Straßburg, 4 aus Altdorf, 15 aus 'anderen Orten', keines aus Helmstedt!], etc., Marburg 1627; - Johannes Himmel, Threnologia de vita ... simul ac ... obitu quadrigae theologicae splendidissimae D[omi]n[i] Johannis Winckelmanni, Dn. Balthasaris Mentzeri, Dn. Friderici Balduini, Dn. Balthasaris Meisneri. Recitata Jenae anno 1627. 16. August. ..., Jena 1628; - Johann Richard Malcomesius, Memoria ... Balthasaris [II.] Menzeri [!] ... contracta ... : Henning Witten, Memoriae theologorum ... renovatae, XVI, 1685, 1980; - August F.C. Vilmar, Gesch. des Confessionsstandes der ev. Kirche in Hessen ..., Marburg 1860, 169-181.220.306-329; - Heinrich Heppe, Kirchengesch. beider Hessen, II, Marburg 1876, 9-13.56-61.64.193-213 (vorsichtig zu benutzen); - Wilhelm Diehl, Die Schulordnungen des Großherzogtums Hessen: Monumenta Germaniae Paedagogica XXVII, 1903, 53-82, XXVIII, 1903, 19 ff.37 ff. 168-176. 183, XXXIII, 1905, 20 ff. 51; - Ders., Hassia sacra, I, 1921, 451 und II, 1925 (Reg. fehlerhaft; richtig:) 75. 82. 84. 90. 105. 106. 124. 125. 126. 144. 145. 192. 494 f. 523. 544. 596; - Wilhelm Martin Becker, Das erste halbe Jahrhundert der hessen-darmstädtischen Landesuniv. [Gießen], 1907, 20-223 passim. 250 f. 260. 265 f. 267 f. 270 f. 276. 277. 279. 294; - Hans Emil Weber, Der Einfluß der prot. Schulphilos. auf die orthodox-luth. Dogmatik, 1908, 26.45. 67 f. 91. 95-102. 150-171; - Ders., Reformation, Orthodoxie und Rationalismus, I/2, 1940, 150. 179. 181. 316. 321, II, 1951, XVII. XIX. XXVII. 1. 2. 26. 27. 28. 29. 30. 32. 35. 37. 39. 42. 167. 168. 169. 171. 172. 174. 202. 203. 205. 214; - Ritschl III, 1926, 398 und IV, 1927, 181-188. 206. 208. 213. 259 f. 376. 411; - Franz Gundlach, Catalogus Professorum Academiae Marburgensis 1527-1910, 1927, Nr. 22; - Heinrich Hermelink in: Ders. und Siegfried August Kaehler, Die Philipps-Univ. zu Marburg 1527-1927 ..., 1927, Nachdr. 1977, 191 f. 194. 195-197. 212-214. 220-223. 846. 848. 852; - Oskar Hütteroth, Kurhessische Pfarrergesch., II, 1927, 44; - Ders., Die althessischen Pfarrer der Reformationszeit, I, 1953, 227 f.; - Bengt Hägglund, Die heilige Schrift und ihre Deutung in der Theol. Johann Gerhards ..., Lund 1951, 52. 64 f. 69 f. 72. 78 f. 82 f. 88. 89-91; - Heinrich Steitz, Gesch. der Ev. Kirche in Hessen und Nassau (II, 1962) 19772, 128. 148. 150-153. 156; - E. David Willis, Calvin's Catholic Christology, Leiden 1966, 20-23; - Winfried Zeller, Die niederhessische Irenik ... (1967): Ders., Frömmigkeit in Hessen, 1970, 96-124; - Carl Graepler, Imagines Professorum Academiae Marburgensis ..., 1977, 35; - Jörg Baur, Auf dem Wege zur klassischen Tübinger Christologie ...: Theologen und Theol. an der Univ. Tübingen ..., hrsg. v. Martin Brecht, 1977, 195-269 = Ders., Luther und seine klassischen Erben (im Druck) (Bibliogr. der Streitschriften); - Ernst Schering, 375 Jahre Univ. Gießen. Ein Lit.ber.: Jb. der hessischen kirchengesch. Vereinigung, XXXIV, 1983, 87-97; - Gerhard Menk, Die 'Zweite Ref.' in Hessen-Kassel ...: Die ref. Konfessionalisierung in Deutschland..., hrsg. v. Heinz Schilling 1986, 154-183 (Lit.); - Ders., ... der calvinistische Sonderweg Hessen-Kassels: Territorialstaat und Calvinismus, hrsg. v. Meinrad Schaab, 1993, 164-238; - Hans Christian Brandy, Die späte Christologie des Johannes Brenz, 1991, 222-225 ('Ausblick auf die Tübinger `Kryptiker'...'); - Philipp Jakob Spener, Briefe aus der Frankfurter Zeit ..., hrsg. v. Johannes Wallmann u.a., I ..., 1992, 398 (Spener erklärt Unbekanntem die Straßburg-Gießener Christologie); - Monographie fehlt; - ADB XXI, 374; - NDB XVII (im Druck); - RE3 XII, 632-636; - RGG1 III, 54 (Heinrich Hirtzwig, 1580?-1635), IV, 301; - RGG2 III, 2124 f.; - RGG3 IV, 877, VI, 1360; - Theologenlexikon, hrsg. v. W. Härle und H. Wagner, 1987, 162-164; - TRE VII, 718,46-719,6 (diese Deutung erhalte ich so nicht aufrecht), XVII, 4-7. 12 f. 14 f. (W. Sparn). Theodor Mahlmann Letzte änderung: 10.07.1998
- Lutheran Church Missouri Synod: christian Cyclopedia: "Mentzer, Balthasar, I (1565-1627). Father of B. Mentzer* II; b. Allendorf, Hesse, Ger.; educ. Marburg; pastor Kirtorf; prof. Marburg and Giessen; rector Marburg; involved in Crypto-Kenotic* controversy; gained reputation as polemicist though more concerned about positive statements."
- Hessische Biographie: Mentzer, Balthasar: "* 27.2.1565 Allendorf Hessen, † 6.1.1627 Marburg, evangelisch Prof. D. theol. – Theologe (evangelisch), Professor primarius, Superintendent, Ephorus Wirken ↑ Werdegang: * Schule Hersfeld * April 1583 imm. Marburg, 1783 Baccalaureus, 1584 Magister * 1585-1588 Stipendiatenmajor in Marburg * 1589-1596 Pfarrer in Kirtorf * 1596 o. Professor der Theologie und Ephorus an der UniversitÄt Marburg * 1597 wÄhrend einer Seuche in Marburg Hofprediger in Darmstadt * 14.2.1600 D.Theol. * 2.5.1605 Vorsteher des Stipendiatenkastens, aber zugleich Übersiedlung an die neu gegrÜndete UniversitÄt Gießen * 1605-1624 Professor an der UniversitÄt Gießen * 1624 durch die RÜckverlegung der UniversitÄt Gießen wieder Professor in Marburg Familie ↑ Vater: Mentzer, Justus, Sodenmeister in Allendorf, Sohn des Lorenz, Bediensteter Landgraf Philipps des GroßmÜtigen Mutter: Zahn, Margarethe, Tochter des Johannes Zahn, Ratsherr in Allendorf Partner: * Wolf von Todenwart, Juliane (Marburg 1589), + 1592, Kammermagd, Tochter des Heinrich Wolf von Todenwart, Rentschreiber in Haina * Orth, Margarethe (Kirtorf 1595), 1578–1601. Tochter des Georg Orth, Ratsherr in Marburg, und der Anna Rothand * Strupp von Gelnhausen, Elisabeth (1603), 1576–1657, Tochter des Joachim Strupp von Gelnhausen, 1530–1606, Leibarzt Ludwigs VI. von der Pfalz und Landgraf Georgs I. von Darmstadt, und der Elisabeth Pauli, Professorentochter aus Wittenberg Verwandte: * Wideburg, Gertrud, geb. Mentzer , * Marburg 18.12.1597, + WolfenbÜttel 17.1.1667, verheiratet mit D.Theol. Heinrich Wiedeburg, 1587–1648, Hofprediger u. Generalsuperintendent in WolfenbÜttel * Feuerborn, Hedwig, geb. Mentzer , * 1599, + nach 1643, verheiratet 28.10.1616 mit D.Theol. Justus Feuerborn, 1587–1656, Professor der Theologie in Gießen * Wonung, Margarethe zur, geb. Mentzer , * 1604, verheiratet I. mit Martin Helwig (Helvicus), 1596–1632, Professor der orientalischen Sprachen in Gießen, Hofprediger in Butzbach, verheiratet II. mit Ertwin zur Wonung, 1604–1636, D.Theol., Superintendent in St. Goar * Mentzer, Ludwig , 1608–1670, Dr.jur., Rat u. Oberarchivar in Gießen, Stadtrat in Oppenheim * Hanneken, Justine Eleonore, geb. Mentzer , 1612–1669, verheiratet 14.1.1628 mit Meno Hanneken, 1595–1671, D.Theol., Superintendent in Lübeck * Mentzer, Balthasar II. , 1614-1679, Professor der Theologie in Marburg, Rinteln u. Gießen, Oberhofprediger u. Superintendent in Darmstadt seit 1652, Herausgeber der lateinischen Werke seines Vaters Nachweise ↑ Quellen: * Leichenpredigt: Marburg UniversitÄtsbibliothek; Gießen; Darmstadt; Minden Nr. 6923/3; Braunschweig Nr. 4149 (Balthasar I. Mentzer) * Leichenpredigt: Marburg UniversitÄtsbibliothek; Gießen; Darmstadt (Margarethe Orth); * Leichenpredigt: Stolberg 16230 (Gertrud Wideburg, geb. Mentzer); * Kurt Stahr, Marburger Sippenbuch Nr. 22082-22084. Literatur: * Diehl, Hassia Sacra 1, 1921, S. 451; * ADB, Bd. 21; * NDB 17, 1994, S. 98-100 (Theodor Mahlmann). Zitierweise ↑ „Mentzer, Balthasar“, in: Hessische Biografie (Stand: 31.8.2010) "
- Sein Eintrag in Gschneidinger-Genealogie
- Seine Seite bei Heidermanns-Genealogie: "Balthasar MENTZER Prof. Dr. Mann – (27. Februar 1565 – Mittwoch 6. Januar 1627) [FAMILIENBLATT] * Titel: Prof. Dr. * Religion: evangelisch-lutherisch * Beruf: Pfarrer, Theologieprofessor, Schulpolitiker * Geburt: 27. Februar 1565, Allendorf (Werra) * Tod: Mittwoch 6. Januar 1627, Marburg/Lahn * BegrÄbnis: Montag 11. Januar 1627, Marburg/Lahn Anmerkungen und Literatur B. Koerner, Deutsches Geschlechterbuch 100, GÖrlitz 1938, S. 56 H.C. Scheibler / K. WÜlfrath, Westdeutsche Ahnentafeln, Weimar 1939, S. 436, 500 f. Vater: Jost MENTZER (~ 1535 – < 1583) Mutter: Margaretha ZAHN (~ 1540 – ) Verbindung 1: Juliana WOLFF zu TODENWARTH ( – 1592) * Heirat: Samstag 23. Dezember 1589, Marburg/Lahn Verbindung 2: Margaretha ORTH (1578 – 1601) * Heirat: Freitag 19. Mai 1595, Kirtorf * Kinder: 1. + Hedwig MENTZER (1599 – 1654) Verbindung 3: Elisabeth STRUPP (1576 – 1657) * Heirat: Freitag 8. August 1603, Darmstadt "
- Vogel ZUR TOCHTER: "Name Elisabeth Anna MENTZER Ereignisse Art Datum Ort Quellenangaben Geburt 6. August 1606 Giessen, Giessen, Hessen, Germany nach diesem Ort suchen Tod 2. Dezember 1613 Eltern Balthasar MENTZER Elisabeth STRUPP Quellenangaben 1 Ancestry-Familienstammbäume, Ancestry Family Tree"
- Vogel ZUM SOHN: "Name Johann Georg MENTZER Ereignisse Art Datum Ort Quellenangaben Geburt 12. Dezember 1609 Giessen, Giessen, Hessen, Germany nach diesem Ort suchen Tod 1. Dezember 1613 Eltern Balthasar MENTZER Elisabeth STRUPP Quellenangaben 1 Ancestry-Familienstammbäume, Ancestry Family Tree"
- Vogel ZUR TOCHTER: " Name Anna Juliane MENTZER Ereignisse Art Datum Ort Quellenangaben Geburt 30. Dezember 1596 Marburg an der Lahn, Marburg-Biedenkopf, Hessen, Germany nach diesem Ort suchen Tod 4. Juni 1608 Giessen, Giessen, Hessen, Germany nach diesem Ort suchen Eltern Balthasar MENTZER Margaretha ORTH Quellenangaben 1 Ancestry-Familienstammbäume, Ancestry Family Tree"
- Vogel ZUM SOHN: "Name Johannes MENTZER Ereignisse Art Datum Ort Quellenangaben Geburt 12. April 1601 Marburg an der Lahn, Marburg-Biedenkopf, Hessen, Germany nach diesem Ort suchen Tod 2. Juli 1601 Marburg an der Lahn, Marburg-Biedenkopf, Hessen, Germany nach diesem Ort suchen Eltern Balthasar MENTZER Margaretha ORTH Quellenangaben 1 Ancestry-Familienstammbäume, Ancestry Family Tree"


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